
MARKTREGELN:
für Tauschteilnehmer aus den Ortschaften Ottobrunn, Hohenbrunn,
Riemerling, Putzbrunn, Grasbrunn, Brunnthal, Waldbrunn und Höhenkirchen-Siegertsbrunn u.a.
ZIELE UND ORGANISATION
Wir sind eine Tauschbörse, in der wir in nachbarschaftlichen Netzen Talente, Fertigkeiten,
Kenntnisse, Hilfe, Leistungen und Sachen austauschen und mit einer Zeiteinheit verrechnen.
Zeit ist für alle Menschen gleich, daher sind auch alle Tätigkeiten gleich viel wert.
Wir wollen soziale Netze und Nachbarschaftshilfe fördern.
Der Tauschkreis ist überparteilich, nicht konfessionell und nicht ideologisch ausgerichtet
und nicht gewinnorientiert.
Er basiert auf dem LETS-System – Local Exchance Trading System.
Betrieben wird der Tauschring von einer Kerngruppe, die die organisatorischen Arbeiten durchführt.
Zur Organisation wird die Obelio-Software verwendet.
TEILNAHME
Teilnehmen kann jede Person ab dem vollendeten 13. Lebensjahr, sowie Firmen oder Gruppen.
Die Teilnahme beginnt mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung.
Mit der Annahme des Antrages erhält das neue Mitglied ein Tauschheft, die Marktregeln und
die Marktzeitung mit der aktuellen Mitgliederliste.
Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, im Internet die Marktzeitung zu lesen und Inserate zu schalten.
Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich, der Austritt muss der Kerngruppe schriftlich mitgeteilt
und das Verrechnungskonto ausgeglichen werden.
Ist dies nicht möglich, so soll mit der Kerngruppe eine
Regelung für den Ausgleich gefunden werden.
ZEITWÄHRUNG
Die Verrechnungseinheit heißt Talente.
20 Talente stellen den Wert einer Stunde geleisteter Arbeit dar.
Jedem Teilnehmer wird in einer Datenbank ein Konto eingerichtet,
zusätzlich verbucht jeder Teilnehmer in seinem Tauschheft eigenverantwortlich alle Tauschgeschäfte.
Achtung! Bitte bei allen Aktionen das Tauschheft mitnehmen!
Das Tauschheft muss bis spätestens Ende Dezember der Kerngruppe zur Abrechnung und Prüfung eingereicht werden.
Ab März des folgenden Jahres ist das alte Heft nicht mehr gültig und es dürfen keine Buchungen mehr getätigt werden.
Jedes Jahr werden neue Tauschhefte ausgegeben.
Für die einzelne Dienstleistung müssen wenigstens 30 Minuten anfallen, damit sie gewertet wird, darüber
hinaus wird in Einheiten von 15 Minuten – nach oben gerundet – abgerechnet, z. B. bei 20 Minuten werden 30 Minuten,
bei 40 Minuten werden 45 Minuten gutgeschrieben.
Bei Gruppenveranstaltungen, Seminaren, Lehrgängen etc. hat der Veranstalter/Seminarleiter Anspruch auf die
Erstattung seiner effektiv aufgewandten Zeit (Seminardauer) zuzüglich Vorbereitungszeit. Die Teilnehmer vergüten
diese Zeit anteilig!
Für den Tausch von Gegenständen und Sachen haben sich die Tauschpartner grundsätzlich vorher zu einigen.
Es gilt als grober Richtwert: Ein Talent bei Sachwerten entspricht dem Wert von 0,50 Euro.
Fahrzeiten (Hin- und Rückfahrt) werden in Talenten abgerechnet. Für Fahrtkosten gelten die steuerlich anerkannten
Reisekostensätze (z. B. PKW z. Zt. 30 ct/km) ansonsten gelten die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Die Fahrtkosten werden bar abgerechnet.
Die verbuchten Werte stellen ausschließlich moralische Guthaben, bzw. Verpflichtungen dar. Sie können nicht in
Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden.
KONTENLIMITS
Jeder neue Teilnehmer beginnt mit einem Guthaben von 500 Talenten.
Der Tauschkreis sucht das ausgeglichene Geben und Nehmen, d.h., ein Konto darf nicht ins Minus kommen.
Bei einem 0- oder Minusstand des Kontos dürfen nur noch Tauschvorgänge durchgeführt werden, die den
Kontostand erhöhen.
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass ein Horten der Talente für den Tauschring schädlich ist,
da dadurch das Gleichgewicht gestört wird.
Die Tauschpartner überprüfen vor Verrichtung der Dienstleistung oder vor Beginn der Tauschleistung,
ob der Partner mehr als 0 Talente auf seinem Konto hat und ob das Tauschheft noch gültig ist.
Die jeweiligen Tauschpartner vermerken in dem Tauschheft die erbrachte bzw. die vergütete Zeit bei sich
und dem Partner und quittieren sich diese Eintragung gegenseitig.
GEBÜHREN
Bei Eintritt in den Tauschring wird ein Betrag von 10,-€ (für Minderjährige 5,-€) als Anteil für Kosten
für Kopien, Bekanntmachungen, Porto etc. erhoben.
Die Verwaltungskosten betragen 4 Talente monatlich und werden im Tauschheft jeweils bei der
Jahresabrechnung abgezogen. Dieses Budget wird für die Organisation des Tauschringes verwendet.
Die Marktzeitung und das Tauschheft werden gegen die Kopierkosten abgegeben.
Die Nutzung des Tauschkreises über das Internet ist kostenlos für alle registrierten Benutzer
ohne eigenen Internet-Zugang und für alle Online-Benutzer mit geringfügiger Aktivität.
Für Online-Benutzer mit mehr als zwei gleichzeitig geschalteten Inseraten kostet der Dienst 42 ct im Monat
(5,-€ pro Jahr). Diese Einnahmen dienen Obelio zur Abdeckung der laufenden externen Kosten.
MARKTZEITUNG und TREFFEN
Aus den Angeboten und Gesuchen der Teilnehmer wird eine Marktzeitung erstellt.
Sie enthält die Mitgliedsnamen und Adressen und darf aus Gründen des Datenschutzes nicht an Dritte weitergegeben werden.
Eine aktualisierte Ausgabe der Marktzeitung ist auf den regelmäßigen Markttreffen gegen Gebühr erhältlich,
sowie laufend über das Online-Portal Obelio, dort Tauschkreis 'Talente-Brunnen'
über das Internet aufzurufen.
Jeden Monat findet ein Stammtisch statt. Diese Treffen sind wichtig, um Neuigkeiten auszutauschen und andere
Teilnehmer persönlich kennen zu lernen. Die Erfahrung der anderen Tauschkreise zeigen, dass man mit 'Bekannten' viel leichter tauscht!
Aktuelle Termine und weitere Informationen finden Sie im Internet unter Talente-Brunnen.de.
OBELIO
Zur Organisation wird der Obelio eLETS Service, ein Internet-gestützter Inserats- und Abrechnungsdienst
für Tauschringe verwendet.
Der Teilnehmerbereich ist Passwort-geschützt, jede Tauschgemeinschaft hat einen eigenen, abgeschlossenen Benutzerkreis.
Der Datenverkehr wird verschlüsselt übertragen.
Die Obelio-Web-Site stellt außerdem Informationen zu LETS (Local Exchange Trading Systems) und Geld-Alternativen zur Verfügung.
VOLLVERSAMMLUNG
In einer jährlichen Vollversammlung, zu der die Kerngruppe am Anfang des Jahres einlädt, entscheiden die anwesenden
Teilnehmer mit einfacher Mehrheit über die gemeinsamen Tauschregeln, über Inhalte und Ziele und den gemeinsamen Haushalt.
Hier erhalten die Teilnehmer auch das neue Tauschheft.
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Tauschkreis-TeilnehmerInnen anwesend sind.
Vereine und Organisationen haben unabhängig von der Mitgliederzahl jeweils nur eine Stimme.
Auf Antrag von 25% der Tauschkreisteilnehmer kann jederzeit eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Bei einem schweren Verstoß eines Teilnehmers gegen die Regeln des Tauschringes kann er/sie durch einfache Mehrheit der
Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Das Organisationsteam (Kerngruppe) wird durch die Mitgliederversammlung jeweils für ein Jahr gewählt.
Es besteht aus mindestens 3 Personen, die sich um Koordination und Konzepte, Strukturen und Spielregeln, um das Funktionieren des Tauschkreises kümmern.
Die Auswahl des Tauschring-Software Systems fällt in die Zuständigkeit der Organisationsgruppe.
VERANTWORTLICHKEIT und KONTROLLE
Die Redaktion der Marktzeitung behält sich vor, Angebote oder Gesuche nicht zu veröffentlichen oder zu löschen, wenn sie den Regeln und Zielen des Tauschkreises widersprechen, bzw. gegen Recht und Sitte verstoßen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Tauschkreis übernimmt keinerlei Verantwortung für den Wert und die Qualität der getauschten Leistungen und Sachen, legt aber großen Wert auf qualifizierte Ausführung und Fairness. Bei Personenschäden und Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
STEUERN
Die Tauschkreisteilnehmer sind für eine evtl. Besteuerung ihrer Transaktionen/Guthaben bzw. Sozialversicherungspflicht selbst verantwortlich. Der Tauschkreis bzw. die Kerngruppe ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen.
DATENSCHUTZ
Die Daten der Tauschkreisteilnehmer/Teilnehmerinnen werden in der Zentrale gespeichert und nur zu Zwecken des Tauschens an andere Teilnehmer/Teilnehmerinnen weitergegeben. Eine Weitergabe von Teilnehmerdaten an Dritte ist untersagt.
SPONSORING
In der Marktzeitung können Sponsoren werben. Sponsoreneinnahmen können in bar oder auch als Dienstleistung verrechnet werden.
ZUM SCHLUSS
Und nachdem Sie sich durch diese ganzen Informationen durchgearbeitet haben, können Sie sich jetzt auf die Bekanntschaft mit vielen netten TauschZeitMenschen freuen!